Ihr Notar in Liechtenstein für öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen
Dr. Geisselmann, LL.M., TEP verfügt über die Zulassung als geprüfter öffentlicher Notar in Liechtenstein.
In dieser Funktion ist unsere Kanzlei dazu befugt, öffentliche Urkunden nach inländischem und ausländischen Recht zu erstellen (sog „öffentliche Beurkundungen“).
In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandanten etwa bei
- der Gründung juristischer Personen oder sonstiger Rechtsträger;
- der Durchführung von Statutenänderungen;
- der Beurkundung rechtserheblicher Tatsachen oder Rechtsverhältnisse;
- der Errichtung exekutionsfähiger Urkunden für eine speditive Vollstreckung ohne die Notwendigkeit einer vorherigen gerichtlichen Erkenntnisverfahrens;
- der Protokollierung beeideter oder unbeeideter Zeugeneinvernahmen für ausländische Gerichtsverfahren; oder
- der Abnahme eidesstattlicher Erklärungen (sog „affidavits“) oder Eiden.
Weiters bieten wir öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien, Auszügen, Abschriften und Übersetzungen sowie Datumsbeglaubigungen an.